Edict, Daß die Zigeuner, So im Lande betreten werden, Und 18. Jahr und darüber alt seyn, Ohne Gnade mit dem Galgen bestraffet, Und die Kinder in Wäysen-Häuser gebracht werden sollen : De dato Berlin, den 5. Octobr. 1725. / [Fr. Wilhelm]
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