Die unveränderte Treue des Chur-Sächsischen Jthai gegen seinen Jesum im Leben und Todte, Wurde An an dem gottseeligen Exempel Des weiland Hoch- und Wohlgebohrnen Herrn, Herrn Otto Heinrichs, Frey-Herrns von Friesen ... Als Derselbe in standhafftem Glauben auff seinen Erlöser d. 20. Augusti 1717. zu Dreßden seelig abgeschieden, Jn der, Tages vorhero, ehe Dessen erblaßter Leichnam, unter hochansehnlicher Comitat, zu seinem Erb-Begräbnüß nacher Rötha abgeführet wurde, d. 13. Septembr. in der Creutz-Kirchen bey Volckreicher Versam[m]lung gehaltenen Ehr -und Gedächtnüß Predigt, Aus den hierzu fürgegeben Worten Pauli, Rom. XIV. b. 8. 9. / Schrifftmäßig gezeiget von Johann Andreas Gleichen, Königl. und Churfl. Sächß. ältisten Hoff-Prediger