Jhrer Kön. Majest. in Pohlen, [et]c. als Churfürstens zu Sachsen, [et]c. [et]c. Tax-Ordnung, Wornach hinführo Die Sportuln und Gerichts- auch Advocaten-Gebühren gefordert und bezahlet werden sollen : Benebenst Dem, dieserhalb, zugleich mit ins Land publicirten Mandate, De dato Dreßden, am 10. Jannuarii 1724. Anjetzo Nach Alpabetischer Ordnung, und annectirten Preißen dergestalt eingerichtet, Daß sie zum Stämpel-Papier-Ausschreiben gebunden, Und also beedes, wegen expediten Nachsehens, gar bequem bey sich geführet werden kan.