Vorläufig nöthig befundene Anmerkungen über die von dem Magistrat der Reichs-Stadt Frankfurth durch den öffentlichen Druck jüngsthin bekannt gemachte sogenannte kurze Actenmäßige Vorstellung, die Jagens-Gerechtigkeit in dem Riederhöfer District betreffend, worinnen der offenbare Ungrund derer in selbiger enthaltenen Vorbildungen nicht nur, sondern auch noch weiter bemerket wird, welche Landfriedensbrüchige Thathandlungen am 4. October a. c. sowohl, als nachhero gegen das Hochfürstliche Haus Hessen-Hanau unternommen, auch was für unerhörte Grausamkeiten hierbey an dessen unschuldigen Unterthanen insonderheit von Seiten des gedachten Magistrats höchststraffällig verübet worden : Mit Anlagen von A. bis O. / [Phil. Chn. Erni, erm. Verf.]
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