Unvergängliches Ehren-Denckmahl, Welches, Als der Weyland Hoch-Wohlgebohrne Herr, Herr Carl von Dießkau, Sr. Königl. Majest. in Preussen Hochbetrauter Geheimer Rath, wie auch Hoch-verordneter Regierungs- und Consistorial-Rath des Hertzogthums Magdeburg, Erb- und Gerichts-Herr auf Dießkau und Lochau [et]c. Den 19. Octobr. des 1721. Jahres in Magdeburg Seinen rühmlichst-geführten Lebens-Lauff mit einem Hochseeligen Ende beschlossen, Und darauf Dessen entseelter Cörper ... in sein Erb-Begräbniß zu Dießkau beygesetzet wurde ... zu Bezeugung seiner gehorsamsten Condolence schuldigst aufrichten solte / Andreas Curtius, Amtmann zu Alsleben.