Einige Regeln und Erinnerungen Zur Christlichen und gebührlichen Verhaltung auf der Universität : von dem Seligen Herrn Veit Ludwig von Seckendorf, Weyland des H. Römischen Reichs unmittelbaren Ritter, Herrn auf Ober-Zenna und Meuselwitz, Churfürstl. Brandenburgischen Geheimden Rath, und der Friedrichs-Universität zu Halle Cantzlern, Zween seiner Vettern Anno 1689. ertheilet, Nun aber Zum besondern Nutzen der Studirenden, nicht nur derjenigen, die Theologiam, sondern auch derer, die Jura oder andere zum gemeinen Leben gehörige Wissenschaften und Künste zu erlernen, auf Universitäten leben / Mit einer Anrede dieselben ans Licht gegeben von August Hermann Francken, S. Theolog. Prof. & Past. zu S. Ulrich, und des Gymnasii Scholarcha.