Wlihelm [!] Carl Friederich Sames, Fürstl. Solms-Braunfelßischen Raths bey der Hungischen Justitz-Canzley rechtliches Bedenken, über die Frage: Ob derjenige, so von einem andern arglistiger Weise auf die eingewandte Berufung zu renunciiren verleitet worden, und actionem de dolo malo, oder in factum angestellet hat, ausser der arglistigen Verleitung auch dieses, daß seine gravamina contra sententiam a qua gegründet, und er also eine reformatoriam zu gewarten gehabt habe, rechtshörigermassen zu erweisen schuldig seye?