Neu-Vermehrtes Dorff- und Land-Recht, Das ist: Vollkom[m]ener Unterricht, Von Denen Dörffern, derer Land-Leute Stande, Unterscheid, Landereyen, Dorff-Fluhren, Unpflichten, insonderheit denen Herren-Diensten, deren Erwerbung und Verlust, der Dienst-Freyheit, von dem Weyde-Recht, und der Koppel-Weyde [et]c. : Aus denen allgemeinen Käyserl. Sächsischen ... Rechten und Gewohnheiten, verfasset, und der berühmtesten ICtorum Schrifften extrahiret, Jetzo an vielen Orten verbessert, aufs neue übersehen und mit folgenden Zusatz augiret, Als I. Einer Vorrede ... II. XVI. Resolutionibus, darinnen von Mühlen ... gehandelt wird ; III. Eine Information für einem Gerichts-Verwalter auf dem Lande Und nöthigem Register / [Johannes Deneken. Hrsg.: Christoph Lorenz Bilderbeck]