Rechtliche Erörterung und Beantwortung der Frage: Ob die Hochfürstlich-Osnabrückische Retract-Verordnung von dem 14ten Nov. 1771. auch bey römischen und deutschen Servituten anwendbar sey? Nebst einer Theorie 1. von römischen und deutschen Servituten; 2. von der ausdehnenden Erklärung eines Gesetzes; Wie auch einem Resoluto derer Hochlöblichen Stiftsstände und zwar völlig gleichlautender von Hochfürstlich-Osnabrückischer Justiz-Canzley und der Leipziger Juristen-Facultät gesprochener Urtheile / von August Wilhelm Meyer, beider Rechten Doctor, bey Hochfürstlich-Osnabrückischer Justizcanzley immatriculirten Advocat, des löblichen Magistrats der Neustadt Osnabrück Secretarius und des Gerichts daselbst Actuarius.
Place and Date of Creation