Schwedisches Land-Recht, Wie dasselbe vor Zeiten von dem Großmächtigsten und Hochgebohrnen Fürsten und Herrn, Herrn Carl dem Neundten, Der Schweden, Gothen, Wenden, Finnen, Carelen, Lappen in den Nordtlanden, der Kajaner und Ehsten in Lieffland König, übersehen, confirmiret, und Anno 1608. publiciret : Neulicher Zeit aber im Reiche wieder auffgeleget, und mit vielen gar nützlichen Anmerckungen, aus ergangenen Königl. Schwedischen Verordnungen, Resolutionen, Recessen, und Præjudicaten, vermehret und erkläret ausgekommen, Jetzo Nach vieler Verlangen aus der Schwedischen in die Teutsche Sprache mit genauern Fleiß übersetzet, und mit kurtzen notis marginalibus illustriret