Nothwendige und so wohl in Jure als Facto gegründete Anmerckungen, über ein unlängst in Druck zum Vorschein gekommenes, so titulirtes Consilium Historico Juridicum in Causa Sachsen contra Schwartzburg, in specie aber S. Weimar contra Arnstadt in po strittiger Landes Hoheit; Vermittelst welcher Die Historische Wahrheit entdecket, und anbey die Fundamenta angezeiget werden, Wornach angeregte Controvers beurtheilet werden müsse
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