Abgenöhtigte Apologia, Womit Die jenigen auß dem Mecklenburgischen Adel, Welche auff Anstifften einiger Fürstl. Schwerinischer Bedienten, im Namen Herrn Hertzogs Friedrich Wilhelms zu Mecklenburg Durchl. als Feloniæ Rei, ex Capite injuriarum in Principem auff Privation Jhrer Lehn- und Allodial-Güter belanget werden wollen, Jhre Ehre, Haabe und Gut, gegen die unbegründete Beschuldigung und Anklage zu defendiren, mithin Jhre Unschuld der Welt vorzustellen der Noht befunden, wie selbe zu Wien sub rubro Duplicarum in Causa prætensæ Feloniæ übergeben : Mit Beylagen sub N.1 usq[ue] 35.