Documentirter Bericht, was es um das Heßische Austregal-Conventional-Gericht vor eine Beschaffenheit habe : Nebst kurtzer Demonstration, daß dasselbe, bey denen in dem Fürstl. Samt-Hauß Hessen sich ergebenen Umständen, dermahlen pro Non-Ente zu halten seye ; Ad Caussas Hessen-Darmstadt Contra Hessen-Cassel ...