Gottlieb Gerhard Titii, beyder Rechten Doctoris, Probe des Teutschen Geistlichen Rechts : Wie selbiges Ohne Päbstische und papenzende Verfälschung, auch andere unförmliche Verwirrung, Aus den Grundsätzen Göttlicher Rechte Zum Gebrauch Protestirender Staaten, Jn richtiger Ordnung fürgestellet worden ; Nebst nöthigem Register