Fernerweite beurkundete Ausführung, daß das Haus Lohe, im Siegenschen, so wie es vorhin die Familie von Seelbach, genannt Lohe, besessen, ein bloses Mannlehn gewesen, und daß also solches, nach der im Jahre 1660. erfolgten Erlöschung des Seelbach-Lohischen Mannsstammes, dem Fürstlichen Lehnseigenthume als eröffnet, anheim gefallen sey: den vermeyntlichen Successions-Ansprüchen der Familie von der Hees, zu Burgholdinghausen; wie auch nunmehr des von Reichenau, in den Heistern; entgegen gestellt 1772. ; Mit 125 Beylagen.