Jhro des Durchlauchtigsten Prinzens Xaverii, der Chur Sachsen Administratoris, Königl. Hoheit, unser gnädigster Herr, haben vor nöthig befunden, auf das herannahende 1766ste Jahr die bey letzterm Land-Tage, zu Verzinsung uns successiver Abtragung derer Steuer-Schulden, ingleichen zu Unterhaltung der zum Schutze hiesiger Lande erforderlichen Miliz, auch zu Bestreitung derer unumgänglich nöthigen Landes-Bedürfnisse, sowohl anderer von der Landschaft angewiesenen Ausgaben, unterthänigst bewilligte Land- Tranck- Pfennig- und Quatember-Steuern, ingleichen Imposten von Stempel-Pappier und Spiel-Charten, gewöhlichermasen auszuschreiben ... : [Langensalza, am 14. Decembris 1765.]
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