Brau- und Schenck-Ordnung, Der Stifftisch-Naumburgischen Residentz-Stadt Zeitz, wie solche nach vorhergegangener Commissarischen Untersuchung, in gewisse Puncte, nebst zugehörigen Eydes-Notuln, derer Mältzer und deren Weiber und Kinder, Brau-Meister, Helffer, Theilerinnen und Bierwärter verfasset, und von Ihrer Königl. Majestät in Pohlen [et]c. zu Sachsen [et]c. zur Regierung des Stiffts Naumburg hochverordneten Herrn Præsident und Räthen confirmiret und in Druck befördert worden : [Signatum Moritzburg an der Elster, den 10. Julii 1730].