Nachdem Ihro Königl. Maj. von Pohlen und Churfürstl. Durchl. zu Sachsen entschlossen zu Sicherheit Dero Person Und Dero getreuen Pohlnischen Stände einen Theil Dero Armée in Pohlen einrücken zu lassen, So haben des Herrn General Feld-Marschalls Excellentz folgendes Mandat publiciren lassen : [Sign. Dreßden, am 24. Octobr. 1733.] / [Graf von Wackerbarth]
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