Friederich Carl Buri, Ausführliche Erläuterung Des in Teutschland üblichen Lehen-Rechts, Oder: Anmerckungen Uber Johannis Schilteri Institutiones Iuris Feudalis Germanici & Longobardici : Worinnen alle zu diesem Theil der Rechts-Gelahrtheit gehörige, so wohl theoretische als practische Materien aus denen Gesetzen, Alterthümern, Historie, Recht der Natur [et]c. erötert und beurtheilet werden