Pro Memoria. Als von Eines Hochlöblichen Fränckischen Crayses ausschreibender Herrn Fürsten Hochfürstl. Hochfürstl. Gnaden und Durchl. mit dem Eingang verwichenen Jahrs eine Creyß-Executions-Commission befehliget worden, gegen die saumselige Stände mit würcklicher Execution zu verfahren ... : [Weimar, den 19. October 1751.]
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