Ob zwarn wegen Einnehmung, Bezahlung, Berechnung nnd Einsendung der für die per Clementissimum Rescriptum de dato Berlin den 24. May 1748. ... verstattete Werbe- und Enrollirungs-Freyheit des Hertzogthums Cleve, Fürstenthum Mörs und einem sichern Theil der Grafschafft Marck verwilligten Werbe-Gelder ... Circularia ergangen ... so hat dennoch die Erfahrung gezeiget, daß demselben überall nicht nachgelebet ... Zu dessen künfftigen Vorbeugung hat man nöthig erachtet ... anzubefehlen, die Unter-Receptores und Rendanten der Werbungs-Freyheits-Gelder ... zu instruiren, daß sie alljährlich die Gelder zeitig ... einfordern , und die Rechnung davon nach dem beygehenden Schemate aufs accurateste einrichten ... : [Signatum Cleve in der Krieges- und Domainen-Cammer den 28. Decembr. 1752. ...]
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