Fürstl. Sächs. erneuerte und verbesserte Verordnung, Wie es hinfüro bey der Fürstl. Sächs. Residentz-Stadt Jena, Mit denen einheimischen Hauß-Armen und Bettlern, wie auch andern ankommenden frembden Nothleidenden und Bedürfftigen, gehalten werden soll . [Uhrkündlich ist diese Ordnung von uns eigenhändig unterschrieben ... Eisennach, den 8. Februar. 1714.] / [Von Gottes Gnaden, Wir Johann Wilhelm, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ...]