Gründliche und durch eine ausführliche Genealogische Geschichte vollprobig bewährte Verhältniß, wie die Erbfolge in sämtlichen Reichs-freyen von Frankensteinischen sowohl lehenbaren als eigenthümlichen Stamm-Gütern und sonstigen Verlassenschafften beschaffen seye : Nebst Einer an allen schicklichen Orten eingeruckten rechtlichen Prüfung ... In Sachen Der verwittibten Freyfrauen von Walpott zu Bassenheim und von Wohnsheim modo deren Erben, Contra Von Eyb, als weyl. Friederichs von Frankenstein hinterlassenen Kinder Vormunden ... ; Mit Beylagen von Lit. A. usque ad Lit. Kk. inclus.