Dem Königlichen Richter zu wird hiemit anbefohlen, nach beygehendem Schemate eine zuverläßige Designation aller in seinem Richter-Ambte erfindlichen Bedienten, inclusive seiner selbst, item der Receptoren, Gerichtschreiber, Bothen und wie Sie Nahmen haben, biß zum allergeringsten, mit benennung derselben Tractament und aus was vor Cassen und Fonds Sie bezahlet werden, anzufertigen, und in zeit von 14 Tagen ... einzusenden ... : Signatum Cleve in der Krieges- und Domainen-Cammer, den 8. Octobr. 1739.