Allergnädigst approbirte Taxen, nach welchen vom 1ten Junii c. a. sich alle Käufere und Verkäufere, Meister und Gesellen, Herrschaften und Dienstbothen, und überhaupt sämtliche Einwohner hiesiger Residenzien, ohne Unterscheid des Standes und der Würden, bey Vermeidung der, in den, durch das Königliche Policey-Directorium in denen Zeitungen, Jntelligenzien und öffentlichen Aushängen bereits publicirten Avertissement von 15ten May a. c. angedrohten Bestrafung nach Beschaffenheit derer Contraventionen ... auf das genaueste zu achten haben