Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbiethen Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... und sämtlichen Unterthanen Unserer Fürstenthümer Weimar und Eisenach, wie auch der Jenaischen Landes-Portion, Unsern resp. gnädigsten Gruß und fügen ihnen zu wissen, wasmaßen Wir mehrmalen wahrgenommen, daß die Rettung derer im Wasser oder durch Frost und andere plötzliche Fälle verunglückten Personen öfters um deshalb verhindert worden ... weil die dazu erforderliche Mittel aus vorgefaßten Vorurtheilen und Unwissenheit entweder zu spät, oder nicht auf die rechte Art angewandt worden ... : [So geschehen und geben Weimar den 21sten Februarii 1776.] / [Carl August, H. z. S.]
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