Den frühen Verlust, Des weyland Hoch-Edelgebohrnen und Hochgelahrten Herrn, Herrn Johann Christian Schubarts, Beyder Rechten Doctoris, Hoch-Fürstl. Sachsen-Coburg Meiningischen Hof-Advocati ordinarii, und eines Hoch- und Wohl-Edlen Stadt-Raths der Fürstl. Residentz-Stadt Meiningen ansehnlichen Mitgliedes, Als ihres getreuen Freundes und Collegen, Welcher den 4. Decembr. 1757. Jn dem sieben und dreyßigsten Jahr Seines Ruhm-vollen Alters Durch einen seeligen Tod, Das Zeitliche mit dem Ewigen verwechselte, Wollten ... beklagen Einige Dem seeligen Herrn Doctori Jederzeit mit besonders aufrichtiger Freundschafft und collegialischer Einigkeit zugethan gewesene Freunde und Collegen
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