Gerichts- und Proceß-Ordnung des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ernsts, Hertzogs zu Sachsen, ... Nach welcher, in Ihr. Fürstl. Durchl. Fürstenthum und Landen, so wol die Ordinar- als Sum[m]arische, wie auch peinliche Processe künfftig dirigiret und geführet werden sollen : Publiciret den 28. Martii 1670 ; Nebst einem Anhang unterschiedlicher Fürstlicher Verordnungen, so zu Erläuterung dieser Proceß-Ordnung dienen, ingleichen einem vollständigen Indice
Place and Date of Creation