Churfürstlich-Mayntzische Land-Recht und Ordnungen Für sämtliche Chur-Mayntzische Landen, Ausschließlich Deren Erffurtischen und Eichsfeldischen, Sodann Deren Gemein-Herrschafftlichen Orthen : Wornach In Jurisdictional- Judicial- Civil- und Criminal- Policey- und sonstigen Rechts-Vorfallenheiten sich zu achten ist
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