D. Gottfried Barths Ausführlicher Bericht von der Gerade : So wohl insgemein, als auch insonderheit Von Fürstlicher, Gräflicher, auch anderer Herren Standes, und derer von Ritters-Art Wittben Fräulichen Gerechtigkeiten; Als nemlich von der Adelichen Gerade, Leibgedinge, Morgengabe, und Mußtheil; Dann ferner noch von Heer-Geräthe ... ; Nebst einem doppelten Appendice Derer darinne angeführten Responsorum und Statutorum