Jacob Friederich Ludovici, P. P. Einleitung Zum Civil-Proceß, Darinnen, Wie sich der Kläger bey Anstellung und Fortsetzung der Klage, der Beklagte bey seiner rechtmäßigen Verantwortung, ingleichen der Richter beym decretiren in allen und ieden Arten der vorkommenden Rechtsfertigungen, den gantzen Proceß hindurch zu verhalten habe ... deutlich gezeiget, Und dabey Der Sächsische und gemeine, wie auch der in in vielen Provintzen vorkommende sonderliche modus procedendi in iedem Capitel gegen einander gehalten wird : Nebst Einem Anhange Von der Art die Acten und Registraturen zu verfertigen, auch die Acta zu excerpiren und referiren, Wie auch einer Instruction für einen Gerichtshalter auf dem Lande