Von Gottes Gnaden Wir Ernst Friedrich Carl, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Urkunden hiermit: Nachdem bishero wahrzunehmen gewesen, daß die von dem Herzoglichen Gesammthause Sachsen-Ernestinischer Linie, schon in ältern Zeiten durch einen gemeinsamen Schluß beliebte Befreyung der geistlichen und weltlichen Dienerschaft vom Abzugsgelde, nicht durchgängig unangefochten geblieben, sondern ... darwider gehandelt worden ... : [So geschehen, Hildburghausen, den 24. November 1772.]