Patent, Daß den Handwerckern zwar erlaubet sey, Bey Erbauung der Galgen [et]c. Ihre Ublichen Gebräuche zu beobachten, Jedoch daß sie den Gerichts-Obrigkeiten Ausser dem Arbeits-Lohn Keine Besondere Unkosten verursachen : De Dato Berlin, den 2ten Novembr. 1730 / [Fr. Wilhelm.]