Demnach Seine Königliche Majestät in Preussen, Unser allergnädigster Herr, bey denen eine Zeit hero so gar vielfältig vorgekommenen Werbungs-Klagten, hinkünfftig eine Maaß gehalten wissen wollen .. So ... verordnen ... Seine Königl. Majestät ... daß, wann gantze Communen ... über Werbungs-Excesse zu klagen haben ... selbige ... von Dero Magdeburgischen Commissariat an die Commandeurs geschrieben, die Untersuchung ... verlanget ... : Datum Berlin, den 29. Decemb. 1719. ...