Georgii Keysers, weyland Fürstl. Sächß. Ambts-Verwalthers zu Atenburg, Asylum Creditorum Bipartitum, Oder Nothdürfftige Anleitung, wie sich ein Jedweder, so von seinem Debitore und Schuldener in Güte nicht bezahlet werden kan, zu verhalten, und den Hülffs- und Arrest-Process Rechtmäßig anzustellen, solcher auch von den Gerichten gebührend verführet werden soll ... vermittelst welcher auch der Ordentliche Civil-Process Biß zur Appellation ... gewiesen wird, nebst vollkommenen Register. Allen angehenden Practicis ... zur guten Nachricht verfertiget