Betrachtungen über die Frage: Ob aus einem dem Appellaten insinuirten reichshofräthlichen Bescheide, wodurch die Appellation nur schlechterdings angenommen, die gewöhnliche Ladung aber an denselben noch nicht erlediget ward, die Prävention mit der Wirkung entstehe, daß sich Appellat bei dem kais. Reichshofrath in der Hauptsache einzulassen verbunden sey ... / [Welche Herr Johann Baptist Moßer, aus der kaiserlichen und freien Reichstadt Ueberlingen am Bodensee in seiner öffentlichen Prüfung aus der Reichspraxis unter dem Vorsitze des k. k. öffentlichen Lehrers der Reichspraxis und des deutschen Privatrechts, Karl Friedrich Brainl ... austheilen läßt ...]
Place and Date of Creation