Auf Sr. Chur-Fürstl. Durchl. zu Sachsen gnädigsten Befehl, soll an Dero Hofe, wegen erfolgten Ablebens des weyland Durchlauchtigen Fürsten und Herrn, Herrn Johann Adolphs, Herzogs zu Sachsen-Gotha, Durchl. die Cammertrauer auf Eine Woche angelegt, und ... getragen werden. : Dresden, am 11ten May, 1799. Chur-Fürstl. Sächßl. Ober-Hof-Marschall-Amt.