Gründliche Nachricht Von Gericht- und aussergerichtlicher Anschlagung der Güter nach dem jährlichen Abnutz : Was dabey nicht allein von Richtern, Commissarien, Notarien, Feldmessern, Zeugen und Partheyen, sondern auch ratione modi sowol insgemein, als in specie in dem Herzogthum Hinter-Pommern und Fürstenthum Cammin in Acht zu nehmen / Aus bewehrten Autoribus, sonderlich aber aus der täglichen Observantz zusammen getragen, und mit Præjudiciis überall bestärcket Von Christoph Hermann Schweder, Königl. Preuß. Hofgerichts-Raht in dem Hertzogthum Hinter-Pommern und Fürstenthum Cammin
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