Es haben der Durchlauchtigste Chur-Fürst und Herr, Herr Friedrich August, Hertzog zu Sachßen, Jülich, Cleve, Berg, Engern und Westphalen [et]c. [et]c. unser gnädigster Herr, der Nothdurft erachtet, für das herannahende 1781ste Jahr, die Land- Tranck- Pfennig- und Quatember-Steuern, auch Imposten von Stempel-Pappier und Spiel-Charten, ingleichen Personen-Steuer- und Mahl-Groschen-Abgaben, nach der, bey letzerm allgemeinen Land-Tage, zu Verzinsung und successiver Abtragung der Steuer-Schulden, ingleichen zu Unterhaltung der zum Schutze Höchst Jhro Lande erforderlichen Miliz ... und uns unter andern befehligen zu laßen gnädigst geruhet; sämtlichen in den Thüringischen Creyß einbezirckten Herren ... bekannt zu machen ... : [Signi[i]. Langensaltz den 18. Decembris 1780.]