Pro Memoria : Man hat zwar denen beyläuffigen Anmerckungen über den Sachsen-Meiningischen sogenannten Ungrund des Sachsen-Gothaischen Pro Memoria die Erklärung angefüget, daß man sich ... in weiteren Schrifft-Wechsel nicht einflechten ... werde ... : [Gotha, den 8. Junii 1747.]