Demnach unterm 14ten dieses der Herrschaftliche Gnädigste Befehl erneuert worden, daß alle diejenige unconventionsmäßige Müntz-Sorten, welche in der dritten Tabelle des unterm 16ten August c. a. im Druck erschienenen Müntz-Patents benennt worden, nunmehro ausser allen Cours gesetzt und völlig verrufen seyn ... : Coburg, den 16. Novembr. 1765