Von Gottes Gnaden Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg auch Engern und Westphalen, ... Liebe Getreue! Nachdem Wir resolviret, daß die gewöhnliche Erndte-Ferien in den Gerichten dieses Jahr auf den 2. Augusti .. ihren Anfang nehmen und den 11. Septembris ... sich endigen sollen; Als begehren Wir hiermit wolle die vorfallende gerichtliche Handlungen währender Zeit ... darnach reguliren ... : Datum Friedenstein den 15. Junii 1751. Friederich, H. z. S.
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