Von Gottes Gnaden, Wir Ernst, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgraf in Thüringen ... Fügen hiermit zu wissen: Demnach Wir in Ansehung so vieler hin und wieder in Unserem Lande ... sich befindender dürftigen Vater- und Mutterlosen Waysen auch anderer verlassenen Kindern, vor gut und nützlich befunden ... zu deren guten Education ... ein Armen- und Waysenhaus bey Unserer Residenzstadt allhier anzurichten Und dann hiezu vor allen Dingen erfordert werden will, daß gedachtes Armen- und Waysenhaus mit gehörigen ... Privilegien ... versehen werde ... : [so gegeben, Hildburghausen, den 1. Februar, Anno 1710. Ernst, Herzog zu Sachsen]
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