Nachdem Inhalts des im Abdruck sub A. Extractweise beygefügten Höchsten Rescripts de dato den 27. Nov. 1790. denen unangeseßenen wircklich dienenden Soldaten ... wenn sie während ihrer Uhrlaubs-Zeit eine Handthierung treiben, ein Quatember-Beytrag auferlegt werden ... : [Sign. Naumburg, den 24. Januarii, 1792.] / [Sr. ... Durchl. zu Sachßen ... verordnete Einnehmere derer ... Steuern im Thüringischen Creyße, Levin Friedrich Graf von der Schulenburg. Der Rath zu Langensalza. Friedrich Christian Edler von Reinhardt. Johann Gottfried Meyer.]
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