Wir Saltzgräve und verordnete Oberbornmeistere/ des löblichen Thals allhier/ Fügen hiermit allen ... so sich der Saltzfuhre allhier gebrauchen zu wissen ... was massen sich etliche aus dem Thal unterstehen sollen/ die Saltzgäste ... bey itziger Verenderung des Müntzwesens gantz unverantwortliche Dinge zuubersetzen/ auch wieder die Ordnung und ihre darauff geleistetet Pflichte ... : Uhrkundlich mit des Thalgerichts Insiegel untersiegelt/ Geschehen Hall den 25. Martii Anno 1622.