Extract und Außzugk/ Auß der Churfürstlichen Sächsischen gnedigst Confirmirten, und den 26. Aprilis auch 8. Octobris instehenden 1622. Jahres publicirten Taxordnung der Handwergs-Leute in der HaubtVestung Dreßden Arbeit und Wahren/ so viel solche das Land Volck betrifft ; Ingleichen des Land Volcks Tax des Getreydes/ Weines und anderer Victualien ... Alles nach jetziger ... Landüblicher Müntze ... zubezahlen [So geschehen ist den 8. Octobris diß 1622 Jahrs.]