Patent. Welches Fürsten unnd Stände des Niedersächsischen Cräisses anschlagen lassen : darinnen sie vor Gott und der gantzen Christenheit bezeugen/ daß ihre Kriegsverfassung auff nichts anders/ den[n] zu ihrer und ihrer Unterthanen und des gantzen Cräisses rettung ... ; de dato Braunschweig 4. Martii, Anno 1626. Erstlich gedruckt zu Braunschweig
Nicht identisch mit VD17 14:003873G (abweichender Zeilenfall, Schreibweisen und Schmuckvignette auf dem Tbl.). - Nicht identisch mit VD17 14:003873G (vgl. u.a. Schreibweise von "Niedersächsischen" auf dem Titelbl.)
Schlüsselseiten aus dem Exemplar der ULB Halle: Pon Vc 3943, QK