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Der Churfürstlichen Sächßischen Residentz-Stadt Dreßden Statuta und Stadt-Recht : [... geben zu Dreßden den ersten Monats-Tag Martii ... im Ein-Tausend/ Sechs-Hundert und Sechzigsten Jahre]. [Dresden] : Bergen, 1663
Inhalt
Vorderdeckel
Titelblatt
Anweisung Der Capitel, auff welchem Blatte solche zubefinden.
Ferner Anweisung Der Churfürstl. Sächß. gnädigst confirmirten Patenten und Befehliche, worauff sich diese Statuta beruffen.
[Ohne Titel]
Caput I. Von Bürger=Recht, und wie sich ein ieglicher hierinnen zu verhalten.
12
Caput II. Von Erbschaffts=Fällen, und zwar erstlich in der niedersteigenden Linien.
17
Caput III. Von Erbschaffts=Fällen in auffsteigender Linien.
18
Caput IV. Von der Seiten=Linien.
21
Caput V. Von Erbgangs=Recht, zwischen Mann und Weib.
26
Caput VI. Von Ehe=Stifftungen und Ubergben zwischen Mann und Weib.
28
Caput VII. Was zum Erbe gehöre, auch wie man sich vor und bey Antretung der Erbschafft zu verhalten?
31
Caput VIII. Vom Heergeräthe, was darzu gehöret, und wie solches verfället und ausgegeben wird.
33
Caput IX. Von der Gerade, was dazu gehöret, und wie solche verfället wird.
38
Caput X. Von der Renunciation, oder Verzicht der Weiber.
39
Caput XI. Von der Vormundschaffts=Ordnung.
40
Caput XII. Von Kauffen und Verkauffen, Suchung der Lehen, und dergleichen.
45
Caput XIII. Von Bauung der Häuser und dergleichen, wie man sich hierinnen zu verhalten.
51
Caput XIV. Von allgemeinen Statuten, wie sich ein ieder in Policey= und dergleichen Sachen zuverhalten.
61
Caput XV. Wie sich die Bürgere vor dem Rathe, Gerichten und in ihren Rechts=Sachen verhalten sollen.
62
Caput XVI. Wer dieser Statuten fähig seyn solle.
65
[OhneTitel]
68
Abdruck Deß am 6. Novembris Anno 1640. von Ihrer Churfürstl. Durchl. Unserm gnädigsten Herren, [et]c. Gnädigst confirmirten und zu männigliches Wissenschafft publicirten Patents, ...
76
Abdruck Deß am 27. Januarii, Anno 1643. publicirten Churfürstlichen Mandats, Wie man sich in dieser Vestung, sowol am Tage, als des Nachts bey besetzter Wache, zu verhalten.
81
Abdruck Deß am 19. Septembris, Anno 1632. publicirten Churfürstlichen Mandats, das in dieser Residentz=Stadt verbotene Büchsen=Abschiessen betreffende.
83
Abdruck Deß am 14. Decembris Anno 1640. publicirten Churfürstlichen Patentes, wegen des Ungehorsams und wie sich die Bürgerschafft gegen den Rath und Gerichte, auch sonsten in ihren Recht=Sachen verhalten sollen.
86
I. So viel den Ungehorsam betrifft.
89
II. Von der Unbescheidenheit im Reden, an Raths= und Gerichts=Stellen.
Register oder Blatweiser, Woraus kürtzlich dieser Statuten Inhalt kan abgenommen werden.
Churfürstl. Sächs. gnädigst=confirmirte Vormundschafft=Ordnung Des Raths zu Dreßden,
[Ohne Titel]
3
Caput I. Wer zu Vormunden zu bestetigen, und wie es damit zu halten.
9
Caput II. Von der Vormunden Entschuldigung.
11
Caput III. Von der Vormunden Ambt und Auffrichtung des Inventarij.
16
Caput IV. Von der unmündigen Fahrnüß, ausstehenden Schulden, und wie die Vormunden in etlichen andern Fällen sich zu verhalten.
25
Caput V. Von der Vormundere Rechnung und Loßzehlung.
31
Caput VI. Von der Deputirten Ambt und Verrichtung.
Register oder Blatweiser, Woraus kürtzlich dieser Vormundschaffts=Ordnung Inhalt kan abgenommen werden.
Rückdeckel