Aus beygedruckten gnädigsten Befehl von abgewichenen 27. Iunii haben die Herren Stände des Meißnischen Creyßes von der Ritterschafft/ sowohl Beamte und Einnähmere in Städten in mehrern zu ersehen/ daß sie in diesem Jahre auf Bartholomaei, Crucis und Luciae fällige Land- und Tranck-Steuern auch nunmehro ausgeschrieben werden sollen ... : Datum Dreßden/ am 11. Iulii, 1695. / Verordnete Einnehmer der Land und Tranck-Steuer im Meißnischen Creyße ...