Erörterte Succession und Erb-Fälle : Allen Rechtsliebenden/ Fürnehmlich aber Der Käys. Freyen und des H. Reichsstadt Nordthausen/ Zum Nutzen und Gerichtlichen Gebrauch abgefasset/ und sampt dem Baume der Verwand- und Schwägerschafft vorgestellet / durch Johann Titium/ der Rechte Doctorem, Consiliarium, und Syndicum daselbst